Wir heißen Euch und Sie wieder herzlich willkommen in unseren Pfarrheimen
Nach längerer Corona-Pause sind die Pfarrheime unserer Pfarrei wieder für Veranstaltungen und Versammlungen geöffnet.
Zur Zeit gilt die Inzidenzstufe 1.
Das bedeutet, dass sich Gruppen, Verbände und Vereine unter folgenden Bedingungen wieder treffen können:
- Im Außenbereich gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
- Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Eine Unterschreitung des Mindestabstandes ist zulässig:...
- beim Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,
- unabhängig von der Anzahl der Hausstände beim Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen; wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen.
- Bei Personengruppen, die alle vollständig immunisiert (14 Tage nach der 2. Impfung) sind.
- Es reicht aus, eine Alltagsmaske bei Versammlungen und Veranstaltungen im Freien zu tragen, wenn dies vorgeschrieben ist.
- Im Innenbereich gibt es ebenfalls grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl
- wenn alle Negativ getestet sind (Test-ergebnis vorzeigen –der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein).
- Allerdings gilt grundsätzlich die Maskenpflicht (Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske) und die Abstandsregelung.
- Die Masken dürfen bei ausreichender Durchlüftung der Räume am Sitzplatz abgelegt werden.
- Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein. Dazu liegen in allen Räumen Teilnehmerlisten aus, die von denTeilnehmer:innen ausgefüllt werden müssen. Die Rückgabe an das jeweilige Pfarrbüro vor Ort am selben Tag der Veranstaltung ist zu gewährleisten.
- Personen können sich auch mit der Luca App anmelden (dann entfällt der Eintrag in die Rückverfolgungsliste). Den QR Code für die Luca App finden Sie in oder vor dem jeweiligen Raum, in dem Sie sich treffen. Die Räume sind gut zu durchlüften.
- Maskenpflicht und Mindestabstand können entfallen, wenn die teilnehmenden Personen an festen Plätzen sitzen und die besondere Rückverfolgbarkeit durch einen Sitzplan sichergestellt ist.
- Allerdings gilt auch hier das Tragen der Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes und beim Verlassen des Sitzplatzes.
Bitte benutzen Sie die Handdesinfektionsmittel an den Eingängen der Pfarrheime.
- Die Küchen dürfen –auch zur Zubereitung von Getränken und Speisen -benutzt werden. Hier gilt jedoch: Herstellung und Essensausgabe sollten getrennt sein und es sollten sich möglichst wenige Personen in den Küchen (ein festes Team) aufhalten.
- Alles Geschirr (auch das, welches ausgegeben, aber nicht benutzt wurde) ist im Anschluss der Veranstaltung in der Spülmaschine zu reinigen.
- Bitte reinigen Sie die benutzen Tische in Anschluss an die Veranstaltung mit dem Flächendesinfektionsmittel, das in den Küchen bereitsteht.
- Auch im Freien dürfen Speisen zubereitet und herausgegeben werden. Auch hier gilt es auf die Hygienemaßnahmen zu achten und die Herstellung der Speisen und die Essensausgabe zu trennen.
- Die Verantwortlichen der Veranstaltung sind für die Einhaltung der Regeln der Corona-Schutz-Verordnung verantwortlich.
- Die Belegung der Räume ist wie immer im Pfarrbüro anzumelden.
- Musikalische Angebote: Der Gesang und Blasinstrumente maximal 30 Personen in vollständig durchlüfteten Räumen oder im Freien. Beim Singen oder Spielen von Blasinstrumenten ist ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern untereinander und zu anderen Personen einzuhalten.
Für Angebote der Kinder-und Jugendarbeit, Eltern-Kind-Angebote der Familienbildung gelten besondere Regeln.