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Verschärfte Maskenpflicht in Gottesdiensten


Verschärfte Maskenpflicht in Gottesdiensten

Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Corona-Pandemie ist es erforderlich, medizinische Masken oder FFP 2-Masken während der Gottesdienste zu tragen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Gottesdienst nur mit den genannten Masken möglich ist.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gibt dazu

folgende Informationen auf der Homepage des MAGS bekannt:

Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).

Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (wie auf dem Titelbild ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.

Handreichung des MAGS zum korrekten Tragen einer Schutzmaske (PDF-Datei)

Foto: Cunigunde auf Pixabay

Kontakt

Pfarrei St. Antonius Rheine

Bevergerner Straße 25, 48429 Rheine
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05971 / 801690
Telefax: 05971 / 80169-129

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