Verschärfte Maskenpflicht in Gottesdiensten
Verschärfte Maskenpflicht in Gottesdiensten
Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Corona-Pandemie ist es erforderlich, medizinische Masken oder FFP 2-Masken während der Gottesdienste zu tragen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Gottesdienst nur mit den genannten Masken möglich ist.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gibt dazu
folgende Informationen auf der Homepage des MAGS bekannt:
Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).
Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (wie auf dem Titelbild ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.
Handreichung des MAGS zum korrekten Tragen einer Schutzmaske (PDF-Datei)
Foto: Cunigunde auf Pixabay