FAQ - Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen
Am 6./7. November 2021 finden die Wahlen für den Kirchenvorstand und den Pfarreirat der Pfarrei Sankt Antonius in Rheine statt.
Zahlreiche freiwillig Engagierte aus unserer Pfarrei stellen sich einer neuen Herausforderung und kandidieren für den Kirchenvorstand oder für den Pfarreirat. Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Wahlen stellen wir in unseren FAQs zur Verfügung.
Wer steht zu Wahl?
Für den Pfarreirat stehen insgesamt 19 Kandidat:innen zur Wahl. Zu wählen sind insgesamt 12 Mitglieder. Der Kirchenvorstand wird zur Hälfte neu besetzt. Dazu stehen insgesamt 11 Kandidat:innen zur Wahl. Zu wählen sind insgesamt 8 Mitglieder. Um zu erfahren, wer genau für die beiden Gremien kandidiert, haben wir den Kandidat:innen Fragen rund um ihre Person gestellt. Nachzuschauen sind die Videos auf unserer Homepage und auf unserem Youtube-Kanal Sankt Antonius Rheine.
Wo und wann kann ich wählen?
Die Wahl findet rund um den 6./7. November 2021 statt. Wählen können Sie an folgenden Orten und Zeiten.
Samstag, 6. November 2021, 16:15 Uhr bis 18:15 Uhr im Roncallihaus / Herz Jesu
Samstag, 6. November 2021, 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Ludgerusforum/ Schotthock
Samstag, 6. November 2021, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr in St. Josef / Rodde
Sonntag, 7. November 2021, 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Lambertihaus/ Altenrheine
Sonntag, 7. November 2021, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in St. Marien/ Eschendorf
Sonntag, 7. November 2021, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Gemeindesaal St. Konrad
Sonntag, 7. November 2021, 09:45 Uhr bis 11:45 Uhr in der St. Antonius Basilika
Sonntag, 7. November 2021, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr in der St. Antonius Basilika
Was ist, wenn ich an dem Wochenende nicht da bin, aber dennoch gerne wählen würde?
Die Pfarrei Sankt Antonius bietet die Möglichkeit zur Briefwahl an. Diese kann ab sofort im Haupt- Pfarrbüro (Bevergerner Straße 25) beantragt und durchgeführt werden.
Bin ich wahlberechtigt?
Zur Wahl des Kirchenvorstandes werden alle mindestens 18 Jahre alten, wenigstens seit einem Jahr ortsansässige Gemeindemitglieder als Wahlberechtigte eingeladen, sofern sie in die Wähler:innenlisten eingetragen sind.
Wahlberechtigt zur Wahl des Pfarreirates sind alle Mitglieder der Pfarrei ab 14 Jahren. Auch Mitglieder anderer Pfarreien können die Aufnahme in die Wähler:innenlisten zu dieser Wahl im Pfarrbüro beantragen. Jede Wahlberechtigte Person darf jedoch nur in einer Pfarrei ihre Stimme abgeben.